In den letzten Wochen im Januar und Anfang Februar häufen sich die Anfragen an die Jägerschaft bezüglich verletzter oder stark geschwächter Wildvögel. Besonders in diesem Winter sind in unserer Region viele Vögel offensichtlich geschwächt oder erkrankt, was in einzelnen Fällen auf die Vogelgrippe zurückzuführen ist.

Viele Menschen glauben, dass es Jägern weniger ausmacht, das Leiden von Tieren zu beobachten. Doch in Wirklichkeit berührt die Situation die allermeisten von ihnen zutiefst. "Wir als Jäger haben den Anspruch, das Tierleid maximal zu verkürzen", erklärt Robin Marks, Hegeringleiter für Vorsfelde und stellv. Vorsitzender der Jägerschaft.

Besonders eine Episode geht Marks nicht aus dem Gedächtnis. Eine besorgte Bürgerin rief ihn an, nachdem sie einen stark geschwächten Graureiher in ihrem Garten entdeckte. „Ich konnte die Frau leider nur an das zuständige Veterinäramt verweisen, sonst steht meine behördliche Zuverlässigkeit auf dem Spiel!“, berichtet Marks.

Jäger dürfen nur Tiere, die im Bundes- oder Niedersächsischen Jagdgesetz aufgeführt sind, töten. "Wäre es eine Graugans, Ente oder sogar ein Höckerschwan gewesen, hätte ich das Tier von seinem Leid erlösen können", erzählt Marks, denn diese Tiere sind im Jagdrecht. 

Auch der NABU ist von der aktuellen Situation überfordert und konnte der Frau nicht helfen. Am nächsten Morgen lag der Graureiher tot in ihrem Garten. Nach Auskunft des Veterinäramts sollte die Bürgerin das Tier in der Restmülltonne entsorgen – eine Lösung, die viele als unbefriedigend empfinden.

Die Jägerschaft ist sich der Herausforderungen und Leiden der Wildtierpopulation bewusst. Die Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden ist entscheidend, um Tieren in Not effektiv zu helfen und das Tierleid zu minimieren. In einigen Kommunen außerhalb der Stadt Wolfsburg wurde zwar Allgemeinverfügungen erlassen, um Jägern etwas mehr Handlungsspielraum zu geben, jedoch waren diese in den meisten Fällen bis zum 31. Januar befristet.